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Die Amtssprache auf nationaler Ebene
Bologna Abkommen - Reform des europäischen Hochschulsystems
EU fördert lebenslanges Lernen
Deutsch ist in fünf europäischen Staaten "Amtssprache auf nationaler Ebene": Deutschland, Österreich, Liechtenstein(in diesen Staaten alleinige nationale Amtssprache), Schweiz, Luxemburg (in diesen beiden Staaten zusammen mit anderen Sprachen). Interessant ist die Tatsache, dass nur im Fürstentum Liechtenstein - mit 31 000 Einwohnern nicht sehr groß - Deutsch die einzige gesprochene Sprache ist, in den anderen vier Staaten gibt es noch weitere Sprachen (mit unterschiedlichem Status).
Deutschland. Durch die Wiedervereinigung gibt es nur noch fünf europäische Staaten mit deutscher Amtssprache. In der früheren Bundesrepublik Deutschland gab es keine weitere Amtssprache, auch nicht auf regionaler Ebene. In der ehemaligen DDR hingegen war das westslawische Sorbisch im Gebiet um Bautzen und Cottbus eine regionale Amtssprache. Im Einigungsvertrag wurde der Status des Sorbischen als regionale Amtssprache übernommen, so dass er auch im vereinigten Deutschland gilt. In Schleswig-Holstein gibt es bekanntlich eine dänische Minderheit, die einige Privilegien genießt (man denke nur daran, dass die dänische Wahlgruppe, der Südschlesische Wählerverband SSW, nicht an die 5%-Hürde gebunden ist), doch hat das Dänische keinerlei offiziellen Status.
Österreich. Im Gegensatz zu Deutschland ist in Österreich die deutsche Sprache als nationale Amtssprache auch in der Verfassung festgelegt. Desgleichen legen die Verfassungen aller österreichischen Bundesländer, Wien ausgenommen, Deutsch als Amtssprache fest. Daneben gibt es in Österreich einige nicht-deutschsprachige Minderheiten: Im östlichen Bundesland Burgenland, das aus den deutschsprachigen Komitaten der ungarischen Reichshälfte der ehemaligen Doppelmonarchie hervorgegangen ist, leben Kroaten und Ungarn, in Kärnten Slowenen (Windische); Windische ist ein alter deutscher Ausdruck für Slowenen; es gibt zwar knapp 600 KärntnerInnen, die als Umgangssprache Windisch angeben, doch ist dies Ausdruck einer politischen Haltung, die nebenbei von den in Kärnten traditionell sehr stark vertretenen deutschnationalen propagiert wird. Sprachlich unterscheiden sich diese Windischen nicht von den in Kärnten gesprochenen slowenischen Dialekten.
Liechtenstein. Wie schon gesagt, allein schon die Kleinheit dieses Landes dürfte die Ursache dafür sein, dass dort nur eine Amtssprache Platz hat.
Schweiz. Die Verfassung der Schweiz bestimmt bekanntlich neben Deutsch noch Französisch und Italienisch als "Amtssprachen des Bundes"; regionale Amtssprache ist außerdem Rätoromanisch, und zwar im Kanton Graubünden, was aber besondere Probleme macht, weil es keine einheitliche rätoromanische Schriftsprache, sondern vielmehr drei Varianten davon gibt.
Luxemburg. Das Großfürstentum hat, wie schon erwähnt, drei Amtssprachen: Französisch, Deutsch und Letzebuergesch. Ein Sprachengesetz vom Jahre 1984 erhob Letzebuergesch - ursprünglich ein moselfränkischer Dialekt - zur dritten Amtssprache, das seitdem die hauptsächliche Sprache der Parlamentsdebatten ist. Dies ist auch ein soziolinguistisch interessanter Fall, an dem Probleme der Standardisierung, Normierung und Verschriftlichung sehr gut studiert werden können. Von den etwa 336 000 Einwohnern Luxemburgs sprechen ungefähr 270 000 das Letzeburgische (man muss dazu wissen, dass schon Mitte der 70er Jahre 60 000 Ausländer in Luxemburg lebten, davon allein 10 000 deutsche Staatsbürger. Schließlich ist ja die Hauptstadt Luxemburg Sitz mehrerer europäischer Institutionen und auch ein wichtiger Bankenplatz). Derselbe "Dialekt" wird auch in den angrenzenden Regionen Belgiens, Frankreichs und Deutschlands gesprochen, hat dort allerdings nicht den offiziellen Status wie im Großherzogtum.
Regionale Amtssprache
In zwei weiteren europäischen Staaten ist Deutsch regionale Amtssprache, das heißt, dass die deutsche Sprache nur in einer bestimmten Region und nicht im ganzen Staatsgebiet als Amtssprache verwendet wird. Dies ist der Fall im östlichen Belgien und in Südtirol. Bis 1989 war Deutsch auch regionale Amtssprache im heutigen Namibia, um noch ein interessantes außereuropäisches Detail anzuführen.
Minderheitensprache
Es gibt eine Reihe von Gebieten, in denen das Deutsche Minderheitensprache ohne amtlichen Status ist. Da diese Gebiete vom zusammenhängenden Kerngebiet des Deutschen getrennt und von anderen Sprachen umgeben sind, sprechen wir in solchen Fällen auch von Sprachinseln, z.B. das Siebenbürgische in Rumänien und das Russlanddeutsche.
Die Bologna-Erklärung
Ende der 90er Jahre haben zahlreiche europäische Länder erkannt, dass ihre Hochschulen im weltweiten Vergleich nur noch bedingt wettbewerbsfähig waren. Daher haben sich im Juni 1999 die Regierungen aus 29 europäischen Ländern gemeinsam dazu entschlossen, die Studien- und Hochschullandschaft in ihren Ländern zu reformieren. Dieser Entschluss und ein Fahrplan für die Umsetzung der Reformen wurden während eines Regierungsgipfels in Bologna schriftlich in der so genannten "Bologna-Erklärung" festgehalten. Das übergeordnete Ziel ist die Schaffung eines "gemeinsamen europäischen Hochschulraums" bis zum Jahr 2010. Dies beinhaltet vor allem die Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Studienabschlüsse, welches es Studenten leichter gemacht werden soll, zwischen unterschiedlichen Hochschulen in verschiedenen Ländern zu wechseln und einen Teil ihrer Hochschulausbildung - oder sogar ihr komplettes Studium - im Ausland zu absolvieren. Das wiederum fordert die Internationalität der Hochschulausbildung und trägt damit zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Hochschulen bei. Angestrebt wird einen modularen Studienaufbau mit drei aufeinander aufbauenden Studienabschnitten, wie sie weltweit schon in den meisten Ländern zu finden ist. Der erste Studienabschnitt ist dabei auf mindestens drei und höchstens vier Jahre angelegt und schließt mit dem Bachelor ab. Da bereits dieser erste Studienabschluss berufsqualifizierend sein soll, kann nach dem Erreichen des Bachelor's entweder direkt der Einstieg in das Berufsleben erfolgen - oder aber die Fortsetzung des Studiums im Rahmen eines ein oder zweijährigen Masterstudiengangs. Dieser zweite Studienabschnitt dient der Vertiefung und Erweiterung der erworbenen Kenntnisse und Methoden. Er befähigt bei erfolgreichem Abschluss zum Eintritt in die dritte Studienphase, die Doktorandenausbildung.
Zusätzlich zur Einführung vergleichbarer Studienabschlüsse in den am "Bologna- Prozess'' beteiligten Ländern sollen die Transparenz und Vergleichbarkeit der Studieninhalte und damit die gegenseitige Anerkennung der Studienleistungen verbessert werden. So soll gewährleistet werden, dass die Hochschulen bei einem Hochschulwechsel die bereits erbrachten Leistungen eines Studenten besser einordnen können und dass somit das Studium ohne Zeitverlust fortgesetzt werden kann. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden in den letzten Jahren unter anderem folgende begleitende Maßnahmen vereinbart:
Modularisierung der Studiengänge - Darunter versteht man die Zusammenfassung von inhaltlich zusammengehörenden Stoffgebieten und Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, Seminare) zu abgeschlossenen Lehreinheiten (=Modulen), die in der Regel während eines Semesters gleichzeitig belegt und zusammen abgeprüft werden. Um das Studium abschließen zu können, muss eine bestimmte Anzahl in der Studienordnung festgelegter Module aus verschiedenen Bereichen erfolgreich absolviert worden sein.
Einführung eines einheitlichen Leistungspunktsystems zur Bewertung der einzelnen Module auf der Basis des ECTS (European Credit Transfer System). Jedem Modul soll eine bestimmte Anzahl von ECTS-Punkten zugewiesen werden, die sich nach der zeitlichen Arbeitsbelastung der Studenten richtet, die nötig ist, das Modul erfolgreich abzuschließen. Hierbei wird nicht nur die tatsachlich in Lehrveranstaltungen verbrachte Zeit mit eingerechnet, sondern auch die Zeit, die der Student mit der Vor- und Nachbereitung verbringt.
Ausgabe eines Diploma Supplements nach Ende des Studiums, in dem in standardisierter Form Informationen über die Inhalte und den Aufbau des absolvierten Studiengangs festgehalten werden und das sowohl Arbeitgebern als auch Hochschulen europaweit die Beurteilung der individuellen Qualifikationen der einzelnen Bewerber erleichtern soll.
Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen der teilnehmenden Länder - inzwischen sind es schon 45 - bei der Entwicklung integrierter Studien- und Forschungsprogramme sowie Lehrplänen und Austauschprogrammen für Studenten und Wissenschaftler.
Zu Beginn des Bologna-Prozesses war Deutschland sehr schnell - die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge sind zum Beispiel schon im Jahre 2002 geschaffen worden. Der Bund und die Länder haben sich dabei in Zusammenarbeit mit den Hochschulen auf eine Regelstudienzeit von drei Jahren für den Bachelor und weiteren zwei Jahren für den Master geeinigt. Dies steht im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern, die sich am nordamerikanischen Modell orientiert und daher für einen vierjährigen Bachelor entschieden haben. Bis 2010 soll die Umstellung der Studienabschlüsse in Deutschland abgeschlossen sein. Derzeit gibt es in Deutschland bereits knapp 3.000 Bachelor- und Masterstudiengänge, die allerdings erst knapp ein Drittel der in Deutschland insgesamt angebotenen Studiengänge ausmachen. Während es sich bei gut der Hälfte dieser Studiengänge um komplette Neuentwicklungen handelt, sind die übrigen "alte Studiengänge im neuen Gewand", d.h. in überarbeiteter Form. Bei aller Schnelligkeit Deutschlands im Reformprozess darf man also nicht übersehen, dass derzeit noch etwa zwei Drittel der Studiengänge nach dem "alten Muster" gestaltet sind. Hier ist noch viel Arbeit zu leisten.
Möglichkeiten, im Ausland zu studieren.
Die wichtigste und positivste Veränderung für Auslandsstudienpläne durch den Bologna-Prozess ist mit Sicherheit die Einführung der Bachelor- und Masterabschlüsse, da die bisherigen deutschen Abschlusse des Diploms oder Magisters international weitgehend unbekannt sind. Dies war in der Vergangenheit besonders für Studenten ein Problem, die während ihres Studiums von einer deutschen Universität in eine Universität im Ausland wechseln wollten, die bereits Bachelor und Masterstudiengänge hatte, um dort ihr Studium fortzusetzen oder ein Auslandssemester zu absolvieren. Da die Diplom- und Magisterstudiengange "einstufig" waren, fiel es ausländischen Universitäten oft schwer zu entscheiden, ob deutsche Bewerber nun noch in den Bachelor- oder bereits in den Masterstudiengang einzustufen waren. Dieses Problem ist nun weitgehend gelöst. Allerdings könnte es sich unter Umständen als nachteilig erweisen, dass der deutsche Bachelor nur auf drei Jahre angelegt ist. Derzeit ist noch nicht abzusehen, inwiefern der deutsche Bachelor völlig vorbehaltlos als gleichwertig zu den weiter verbreiteten vierjährigen Bachelorstudiengängen in anderen Ländern anerkannt wird. Entschärft wird dieses Problem aber durch die flächendeckende Einführung der (ECTS-) Leistungspunkte, da diese wie beschrieben eine bessere Vergleichbarkeit der Leistungen garantieren.
Wenn innerhalb eines dreijährigen Bachelor's in Deutschland genauso viele Leistungspunkte erlangt werden müssen wie innerhalb eines vierjährigen Bachelor's im Ausland, wird sich dies sicherlich positiv auf die Anerkennung des deutschen Bachelor's auswirken. Eine weitere positive Entwicklung der letzten Jahre, die auch auf den Zielen des "Bologna-Prozesses" aufbaut, war die Entscheidung der Bundesregierung, die finanzielle Förderung von Auslandsstudien auszubauen. So ist es für BAföG-Empfänger seit 2001 möglich, das Studium nach einer ersten "Orientierungsphase" in Deutschland von mindestens einem Jahr dann im europäischen Ausland fortzusetzen und das BAföG "mitzunehmen". Dies ist natürlich ein sehr großer Vorteil, da vor der BAföG-Reform nur ein Auslandsaufenthalt von maximal einem Jahr gefördert wurde.
Für eine abschließende Bewertung des "Bologna-Prozesses" ist es im Moment natürlich noch zu früh. Es lasst sich jedoch bereits jetzt erkennen, dass sich der "Bologna-Prozess" trotz kleinerer "Kinderkrankheiten" überwiegend positiv auf die Optionen deutscher Abiturienten und Studenten auswirken wird, die ihr Studium (teilweise oder ganz) im Ausland absolvieren wollen. Es ist zu hoffen, dass der ,,Bologna-Prozess" noch mehr Studenten als bisher ermutigen wird, den Schritt ins Ausland zu wagen.
Lebenslanges Lernen
Die Europäische Union will in den nächsten Jahren mit doppelt so viel Geld wie bisher das lebenslange Lernen von Schülern, Studenten und Berufstätigen anregen.
Die EU gab in Berlin den Startschuss für ein Bildungsprogramm, das bis zum Jahr 2013 mit sieben Mrd. Euro ausgestattet ist.
Zwischen 2000 und 2006 waren es 3,5 Mrd. Euro. Schüler, Auszubildende, Studenten und Erwachsene sollen mit Zuschüssen
und Projekten ermuntert werden, bei Auslandsaufenthalten in Europa ihr Wissen zu erweitern.
Allein in Deutschland stehen jährlich rund 100 Mill. Euro zur Verfügung. Die Ausgaben für Ausbildung sind kein Luxus, sondern
eine absolute Notwendigkeit. Europas Stärke ist die kulturelle Vielfalt. Ein Schwerpunkt des Programms ist das Angebot an
jährlich bis zu 80 000 Lehrlinge und Berufsanfänger aus ganz Europa, sich außerhalb ihres Heimatlandes auf den Arbeitsmarkt
vorzubereiten. Absolviert zum Beispiel ein deutscher Lehrling ein Praktikum bei einer Firma in Dänemark oder Frankreich,
bekommt sein Ausbildungsbetrieb für die Ausfallzeit eine Pauschale von 5 000 Euro.
Auch Studenten sollen stärker gefördert werden. Die Zahl derer, die mit einem Erasmus-Stipendium zeitweise an einer anderen
europäischen Universität studieren, soll von heute 1,5 Mill. auf drei Mill. im Jahr 2012 angehoben werden. Jährlich nehmen 25 000
deutsche Studenten am Erasmus-Programm teil.
Das "Gemeinschaftsprogramm der EU für Bildung und Mobilität" umfasst die vier Einzelprogramme für schulische Bildung (Comenius), Hochschulbildung (Erasmus), berufliche Bildung (Leonardo da Vinci) und Erwachsenenbildung (Grundtvig). Daran beteiligen sich neben den EU-Mitgliedern auch Norwegen, Island, Liechtenstein und die Türkei. Möglicherweise kommen in Zukunft die Schweiz, Albanien, Bosnien- Herzegowina, Moldawien, Montenegro und Serbien hinzu.
1999 hatten sich die Bildungsminister aus 29 europäischen Staaten darauf verständigt, bis zum Jahr 2010 einen gemeinsamen Hochschulraum zu schaffen. Dazu gehören ein zweistufiges System von Studienabschlüssen, vergleichbare Abschlüsse und ein einheitliches Punktesystem zur Leistungsbewertung.










